AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Ein Vertrag kommt Ihrer Zusage in mündlicher oder schriftlicher Form zustande. Beides gilt als verbindliche Buchung
  2. Beginn und Ort der Vorstellung(en) nach Vereinbarung
  3. Beginn des Bühnenaufbaus ist ca. 1 Stunde vor Spielbeginn der allerersten Vorstellung
  4. Die Bühne ist nicht wetter- bzw. windfest, daher muss sie bei schlechten Wetter bzw. Wind an einem geschützten Ort aufgestellt werden
  5. Die Entscheidung ob die Bühne aufgestellt bzw. eine Vorstellung stattfinden kann obliegt bei unsicheren Wetterbedingungen allein der Münchner Kasperlbühne
  6. Falls eine Vorstellung aus oben genannten Gründen entfällt, können die kompletten Honorarkosten verrechnet werden. Ebenfalls kann eine Abgeltung der bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden
  7. Die Vorstellung kann abgebrochen werden, wenn aufgrund der Wetterbedingungen die historischen Puppen, Bühne sowie sonstiges Equipment beschädigt werden könnte
  8. Sitzgelegenheiten können für das Publikum bereitgestellt werden
  9. Das optimale Alter der zuschauenden Kinder ist bei einer Kasperlvorstellung ab 4 Jahren
  10. Die Münchner Kasperlbühne behält sich in Ausnahmefällen einen Abbruch der Kasperlvorstellung bei folgenden Punkten vor:
    • Undisziplinierten Kindern
    • Kinder die zu nahe an der Bühne herantreten und nach mehrmaliger Ermahnung nicht von der Bühne ablassen
    • Bei Bewerfen der Bühne mit Gegenständen
    In diesen Fällen sind die Eltern bzw. Begleitpersonen für die Disziplin der Kinder verantwortlich. Bei Entfallen der Vorstellung aus oben genannten Gründen können die kompletten Honorarkosten verrechnet werden. Auch kann eine Abgeltung der bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden
  11. Bezahlung: Erfolgt in bar nach der / den Vorstellung(en) vor Ort. In besonderen Fällen kann auch eine bargeldlose Zahlung nach vorheriger Absprache vereinbart werden
  12. Die Münchner Kasperlbühne behält sich bei eigener Krankheit vor die gebuchte Vorstellung abzusagen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung. Termine für Ersatzvorstellungen sind neu festzulegen. Entfällt eine Vorstellung aufgrund einer Krankheit, so fallen keine Kosten an
  13. Enfällt eine Vorstellung auf Wunsch des Auftraggebers, so kann ggf. die gesamte vereinbarte Honorarsumme in Rechnung gestellt werden
  14. Eine bezahlte Ausfallentschädigung kann bei erneuter Buchung ganz oder teilweise angerechnet werden

Stand: 19.11.2017