Ein Vertrag kommt Ihrer Zusage in mündlicher oder schriftlicher Form zustande. Beides gilt als verbindliche Buchung
Beginn und Ort der Vorstellung(en) nach Vereinbarung
Beginn des Bühnenaufbaus ist ca. 1 Stunde vor Spielbeginn der allerersten Vorstellung
Die Bühne ist nicht wetter- bzw. windfest, daher muss sie bei schlechten Wetter bzw. Wind an einem geschützten Ort aufgestellt werden
Die Entscheidung ob die Bühne aufgestellt bzw. eine Vorstellung stattfinden kann obliegt bei unsicheren Wetterbedingungen allein der Münchner Kasperlbühne
Falls eine Vorstellung aus oben genannten Gründen entfällt, können die kompletten Honorarkosten verrechnet werden. Ebenfalls kann eine Abgeltung der bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden
Die Vorstellung kann abgebrochen werden, wenn aufgrund der Wetterbedingungen die historischen Puppen, Bühne sowie sonstiges Equipment beschädigt werden könnte
Sitzgelegenheiten können für das Publikum bereitgestellt werden
Das optimale Alter der zuschauenden Kinder ist bei einer Kasperlvorstellung ab 4 Jahren
Die Münchner Kasperlbühne behält sich in Ausnahmefällen einen Abbruch der Kasperlvorstellung bei folgenden Punkten vor:
Undisziplinierten Kindern
Kinder die zu nahe an der Bühne herantreten und nach mehrmaliger Ermahnung nicht von der Bühne ablassen
Bei Bewerfen der Bühne mit Gegenständen
In diesen Fällen sind die Eltern bzw. Begleitpersonen für die Disziplin der Kinder verantwortlich.
Bei Entfallen der Vorstellung aus oben genannten Gründen können die kompletten Honorarkosten verrechnet werden. Auch kann eine Abgeltung der bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden
Bezahlung: Erfolgt in bar nach der / den Vorstellung(en) vor Ort. In besonderen Fällen kann auch eine bargeldlose Zahlung nach vorheriger Absprache vereinbart werden
Die Münchner Kasperlbühne behält sich bei eigener Krankheit vor die gebuchte Vorstellung abzusagen.
In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung. Termine für Ersatzvorstellungen sind neu festzulegen. Entfällt eine Vorstellung aufgrund einer Krankheit, so fallen keine Kosten an
Enfällt eine Vorstellung auf Wunsch des Auftraggebers, so kann ggf. die gesamte vereinbarte Honorarsumme in Rechnung gestellt werden
Eine bezahlte Ausfallentschädigung kann bei erneuter Buchung ganz oder teilweise angerechnet werden